
Auch nach dem 01. April 2012 ist Solarstrom weiterhin eine attraktive Einnahmequelle. Die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere für Solarstrom, wird durch das Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) geregelt.
So können Betreiber von Solaranlagen auch weiterhin für 20 Jahre mit einer festen, gesetzlich garantierten Einspeisevergütung kalkulieren. Der Förderzeitraum beginnt mit dem Folgejahr der Inbetriebnahme. Dazu addiert sich die Förderung für das laufende Jahr der Inbetriebnahme ab dem Monat, in dem die Anlage ans Netz geht.
Das heißt: die Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme kommt Ihnen tatsächlich 20 Jahre plus die verbleibenden Monate im Installationsjahr zugute.
Die entscheidenden Änderungen des neuen EEG sind zum einen der Wegfall des Bonus für Eigenverbrauch und die einmalige Kürzung der Vergütungssätze mit anschließender, monatlicher Degression. Zum anderen wird das Marktintegrationsmodell eingeführt, welches beinhaltet, dass nur ein gewisser Prozentsatz der jährlich produzierten Strommenge vom Versorger vergütet wird. Das Marktintegrationsmodell gilt für alle Anlagen, die ab 01. April 2012 in Betrieb genommen werden, wird jedoch erst ab 01.01.2013 angewendet. Des Weiteren entfällt die spezifische Größenklasse von Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 10 kWp und 100 kWp.
Dank leistungsstabiler Solarmodule, die auch nach vielen Jahren noch hohe Energieerträge ermöglichen, und gefallener Preise für Solaranlagen fällt die zukünftig geringere Vergütung praktisch nicht ins Gewicht. Sie können sich also mit leistungsstabilen Solarmodulen auch nach dem 01. April 2012 auf eine attraktive Rendite freuen. Egal was kommt.
Genaue Zahlen zu Vergütung für Netzeinspeisung und Eigenverbrauch im EEG finden Sie hier.