Verlässliche Erträge - Fördermöglichkeiten nach dem neuen EEG

Solarstrom bringt auch mit dem neuen EEG gute Renditen.
Die Rendite stimmt auch beim neuen EEG.

Auch ab dem 01. Oktober 2010 ist Solarstrom weiterhin eine attraktive Einnahmequelle. Die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere für Solarstrom, wird durch das Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) geregelt.

 

So können Betreiber von Solaranlagen auch weiterhin für 20 Jahre mit einer festen, gesetzlich garantierten Einspeisevergütung kalkulieren. Der Förderzeitraum beginnt mit dem Folgejahr der Inbetriebnahme. Dazu addiert sich die Förderung für das laufende Jahr der Inbetriebnahme ab dem Monat, in dem die Anlage ans Netz geht.

 

Das heißt: die Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme kommt Ihnen tatsächlich 20 Jahre plus die verbleibenden Monate im Installationsjahr zugute.

 

Die entscheidende Änderung des neuen EEG betrifft den Bonus für Eigenverbrauch, der den Eigenverbrauch, auch Selbstverbrauch genannt, des Solarstroms zusätzlich attraktiv macht. Es gibt einen Bonus von mindestens 3,62 ct/kWh und von maximal 8,00 ct/kWh. Die genauen Zahlen finden Sie unter Vergütung und Bonus für Eigenverbrauch.

 

Dank leistungsstabiler Solarmodule, die auch nach vielen Jahren noch hohe Erträge ermöglichen, und gefallener Preise für Solaranlagen fallen die geringere Vergütung ab Oktober 2010 praktisch nicht ins Gewicht. Sie können sich also mit leistungsstabilen Solarmodulen auch im Jahr 2010 auf eine attraktive Rendite freuen. Egal was kommt.

 

 

Genaue Zahlen zu Vergütung für Netzeinspeisung und Eigenverbrauch im EEG finden Sie hier.

 

Wissenswertes zum EEG finden Sie hier.

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