Wissenswertes zum EEG - Hintergründe zum Erneuerbaren Energien Gesetz

Wegfall von Förderungen

Ackerflächen wurden bis zum 30. Juni 2010, zuletzt mit einer Vergütung von 28,43 ct/kWp, gefördert.

 

 

Registrierungspflicht

Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Neuanlagen erstmals eine Registrierungspflicht. Alle Neuanlagen sind der Bundesnetzagentur mit Angaben zu Standort und Leistung für ein zentrales Kataster zu melden. Damit verfügen Betreiber von Solaranlagen in Zukunft über ein größeres Maß an Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreibern.

 

 

Modifiziertes Einspeisemanagement

Für Großanlagen von mehr als 100 kW gilt seit dem 1. Januar 2009 ein modifiziertes Einspeisemanagement. Demnach dürfen Energieversorger diese bei Überlastung vom Netz trennen. Für die entgangene Vergütung sind die Anlagenbetreiber jedoch zu entschädigen.

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