
Durch das seit 2000 bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen geregelt. Insbesondere gilt für Betreiber von Photovoltaik (PV) -Solarstromanlagen, dass ihnen der Gesetzgeber eine Vergütung des solar erzeugten Stroms bei Einspeisung in das bestehende Stromnetz über 20 Jahre garantiert. Politisches Ziel dieses Gesetzes ist eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung und die Erhöhung des Beitrags erneuerbarer Energien.
In der Fördermitteldatenbank finden Sie alle Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten, die für eine neu zu installierende oder zu erweiternde Anlage in Frage kommen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie Ihren Energieversorger aus.