Vergütung und Degression - Die Zahlen gemäß Neufassung EEG

Einspeisevergütung


Für Solarstromanlagen, die 2010 in Betrieb gehen, ergeben sich damit für 20 Jahre folgende Vergütungssätze:

 

Solarstromanlagen bis einschließlich 30 kWp     

  39,14 ct/kWh 

Solarstromanlagen größer 30 kWp-100 kWp     

  37,23 ct/kWh 

Solarstromanlagen größer 100 kWp-1000 kWp     

  35,23 ct/kWh    

Solarstromanlagen größer als 1000 kWp     

  29,37 ct/kWh 

Freiflächenanlagen     

  28,43 ct/kWh 

Bonuns für Eigenverbrauch bis 30 kWp

  22,76 ct/kWh 

 

Die Vergütung erfolgt weiterhin anteilig. So erhalten Betreiber einer 50-kW-Anlage 39,14 ct/kWh für die ersten 30 kW und 37,23 ct/kWh für die restlichen 20 kW. Für selbst genutzten Strom erhalten Besitzer von Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 kW nach der Gesetzesnovelle einen Bonus von 22,76 ct/kWh.

 

 

Degressionssätze


Folgende Degressionssätze gelten in Abhängigkeit von den Wachstumskorridoren für Solaranlagen, die ab dem 1.1.2011 beziehungsweise dem 1.1.2012 in Betrieb genommen werden:

 

      2011 

      2012 

Aufdachanlagen bis 100 kW

       9%

       9%

Aufdachanlagen größer als 100 kW

       9%

       9%

Aufdachanlagen größer als 1000 kW

       9%

       9%

Freiflächenanlagen

       9%

       9%

 

 

 

Wachstumskorridore


Eine Neuerung des novellierten EEG sind die so genannten Wachstumskorridore. Durch sie definiert der Gesetzgeber für die kommenden Jahre einen Maximal- und Minimalwert, wie viel Photovoltaik-Leistung neu installiert werden soll:

  • 1.100-1.700 MW im Jahr 2010
  • 1.200-1.900 MW im Jahr 2011

 

Jahr 2010

Jahr 2011

Die Degression erhöht sich...

um 1% in 2011, wenn der Markt stärker gewachsen ist als
1.700 MW

um 1% in 2012, wenn der Markt stärker gewachsen ist als
1.900 MW

Die Degression reduziert sich...

um 1% in 2011, wenn der Markt schwächer gewachsen ist als
1.100 MW

um 1% in 2012, wenn der Markt schwächer gewachsen ist als
1.200 MW


Liegt die national installierte Photovoltaik-Leistung in einem Jahr unterhalb dieses Korridors, wird die Degression im Folgejahr um einen Prozentpunkt gesenkt. Überschreitet das Marktwachstum die definierte Obergrenze, wird die Degression entsprechend um einen Prozentpunkt angehoben.

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