Einspeisevergütung
Für Solarstromanlagen, die 2010 in Betrieb gehen, ergeben sich damit für 20 Jahre folgende Vergütungssätze:
Solarstromanlagen bis einschließlich 30 kWp | 39,14 ct/kWh |
Solarstromanlagen größer 30 kWp-100 kWp | 37,23 ct/kWh |
Solarstromanlagen größer 100 kWp-1000 kWp | 35,23 ct/kWh |
Solarstromanlagen größer als 1000 kWp | 29,37 ct/kWh |
Freiflächenanlagen | 28,43 ct/kWh |
Bonuns für Eigenverbrauch bis 30 kWp | 22,76 ct/kWh |
Die Vergütung erfolgt weiterhin anteilig. So erhalten Betreiber einer 50-kW-Anlage 39,14 ct/kWh für die ersten 30 kW und 37,23 ct/kWh für die restlichen 20 kW. Für selbst genutzten Strom erhalten Besitzer von Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 kW nach der Gesetzesnovelle einen Bonus von 22,76 ct/kWh.
Degressionssätze
Folgende Degressionssätze gelten in Abhängigkeit von den Wachstumskorridoren für Solaranlagen, die ab dem 1.1.2011 beziehungsweise dem 1.1.2012 in Betrieb genommen werden:
2011 | 2012 | |
Aufdachanlagen bis 100 kW | 9% | 9% |
Aufdachanlagen größer als 100 kW | 9% | 9% |
Aufdachanlagen größer als 1000 kW | 9% | 9% |
Freiflächenanlagen | 9% | 9% |
Wachstumskorridore
Eine Neuerung des novellierten EEG sind die so genannten Wachstumskorridore. Durch sie definiert der Gesetzgeber für die kommenden Jahre einen Maximal- und Minimalwert, wie viel Photovoltaik-Leistung neu installiert werden soll:
Jahr 2010 | Jahr 2011 | |
Die Degression erhöht sich... | um 1% in 2011, wenn der Markt stärker gewachsen ist als | um 1% in 2012, wenn der Markt stärker gewachsen ist als |
Die Degression reduziert sich... | um 1% in 2011, wenn der Markt schwächer gewachsen ist als | um 1% in 2012, wenn der Markt schwächer gewachsen ist als |
Liegt die national installierte Photovoltaik-Leistung in einem Jahr unterhalb dieses Korridors, wird die Degression im Folgejahr um einen Prozentpunkt gesenkt. Überschreitet das Marktwachstum die definierte Obergrenze, wird die Degression entsprechend um einen Prozentpunkt angehoben.