Licht ins Dunkel - Mehr als 200 Begriffe im Solarlexikon
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Nach dem Bau der Anlage schließt der Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber einen schriftlichen (oder auch mündlichen) Vertrag, in dem die Anschlussbedingungen, die Zahlungsweise und –zeiträume, die Haftungen die Ablesemodalitäten des Einspeisezählers u.ä. festgehalten werden.