Licht ins Dunkel - Mehr als 200 Begriffe im Solarlexikon
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Spätestens seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Deutschland müssen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit einem Einspeisezähler ausgestattet werden. Er wird neben dem bereits vorhandenen Verbrauchszähler installiert und misst die von der Solarstromanlage produzierte und ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge in Kilowattstunden (kWh). Sie wird dem Netzbetreiber (dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen) vom Anlagenbetreiber (dem Besitzer der Solarstromanlage) in Rechnung gestellt. Funktionsfähigkeit und Leistung der Solaranlage lassen sich durch regelmäßiges Ablesen des Einspeisezählers überprüfen.
Der Einspeisezähler bleibt im Eigentum des Netzbetreibers, der dafür eine jährliche Gebühr von ca. 25 bis 30 € erhebt. Kosten und Abrechnungsmodus werden im Einspeisevertrag geregelt, den jeder Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber schließt. Es kommt dabei nicht darauf an, von welchem Lieferanten der Anlagenbetreiber seinen Strom bezieht.