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Einer der drei flexiblen Mechanismen, die im Kyoto-Protokoll vorgesehen sind. Emissionshandel ist zwischen den Ländern erlaubt, die sich zu Emissionsminderungen verpflichtet und das Protokoll ratifiziert haben. Der Handel mit Emissionsrechten (Verschmutzungsrechten) ist zwischen Industriestaaten vorgesehen, um die gesamte CO2-Menge zu verringern. So kann ein Industrieland von einem anderen Emissionsrechte kaufen, wenn es nicht schnell genug reduzieren kann. Da das Verkäufer-Land nicht mehr über die Verschmutzungsrechte verfügt, muss es seine Emissionen senken. Die Prinzipien und Regeln insbesondere für Überprüfung, Berichtswesen und Haftung müssen von den Vertragsstaaten noch festgelegt werden.